Rechtsprechung
VGH Bayern, 14.03.2017 - 7 ZB 16.666 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
EV Art. 37 Abs. 1 S. 2, Abs. 2; BRRG § 122 Abs. 2; BayLBG Art. 22 Abs. 2 S. 2
Keine Anerkennung eines in der DDR erworbenen Abschlusses als Diplomlehrer in Bayern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anerkennung eines in der DDR erworbenen Abschlusses als Diplomlehrer als Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern; Langjährige berufliche Tätigkeit an einem Gymnasium in einem alten Bundesland; Gleichwertigkeit beider Abschlüsse aufgrund langjähriger Verwendung ...
- rewis.io
Keine Anerkennung eines in der DDR erworbenen Abschlusses als Diplomlehrer in Bayern
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anerkennung des in der ehemaligen DDR erworbenen Abschlusses als Diplomlehrer als Lehramtsbefugnis für Gymnasien in Bayern; Lehramtsbefähigung; Gymnasium; Diplomlehrer; DDR; Anerkennung; Einigungsvertrag ; Bildungsabschluss; Gleichwertigkeit
- rechtsportal.de
Anerkennung eines in der DDR erworbenen Abschlusses als Diplomlehrer als Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern; Langjährige berufliche Tätigkeit an einem Gymnasium in einem alten Bundesland; Gleichwertigkeit beider Abschlüsse aufgrund langjähriger Verwendung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 2 K 15.418
- VGH Bayern, 14.03.2017 - 7 ZB 16.666
Papierfundstellen
- DÖV 2017, 644
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 2.97
Gleichwertigkeit von Lehrbefähigungen der ehemaligen DDR in Nordrhein-Westfalen
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 7 ZB 16.666
Diese Vorschrift verdrängt Art. 37 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EV nicht (BVerwG, U.v. 19.3.1998 - 2 C 2.97 - BVerwGE 106, 253).Die Anerkennung von in der ehemaligen DDR erworbenen Abschlüssen richtet sich demgegenüber nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 EV (BVerwG, U.v. 19.3.1998 - 2 C 2.97 - BVerwGE 106, 253).
- BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82
Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland
Auszug aus VGH Bayern, 14.03.2017 - 7 ZB 16.666
Voraussetzung der Vergleichbarkeit ist jedoch, dass eine inhaltlich im Wesentlichen gleiche Vorbildung, Ausbildung und Prüfung erforderlich ist (BVerwG, U.v. 20.10.1983 - 2 C 11.82 - juris Rn. 22).